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Montag, 15. Mär. 2010
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Energieausweise für Wohnhäuser ab März 2010?
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Das Ministerium für Regionalentwicklung und Tourismus (rum. Ministerul Dezvoltării şi Turismului) gab am 04.02.2010 bekannt, dass die Regierungsagenda durch die Dringlichkeitsverordnung zur zwingenden Notwendigkeit des Energieausweises für Wohngebäude ergänzt wurde.
Bereits am 03.02.2010 haben sich die Vertreter des Ministeriums für Regionalentwicklung und Tourismus mit den Vertretern des Nationalverbandes der Öffentlichen Notare (Uniunea Naţională a Notarilor Publici), des Nationalverbandes der Immobilienmakler (rum. Asociaţia Naţională a Agenţiilor Imobiliare), des Vereins der Energiegutachter (rum. rum. Asociaţia Auditorilor Energetici), der Liga der Eigentümervereine HABITAT (rum. Liga Asociaţilor de Proprietari HABITAT), des Vereins der Anlageningenieure in Rumänien (rum. Asociaţia Inginerilor de Instalaţii din România) sowie Professoren der Fakultät für Energieanlagen aus Bukarest getroffen, um die Einführung des Energieausweises für Wohngebäude zu erörtern.
Insbesondere wurde bei diesem Treffen die Erforderlichkeit der Wiedereinführung von Energieausweisen bei Immobiliengeschäften (Verkauf oder Vermietung von Einfamilienhäusern und Wohnungen), auf Grundlage der Aufnahme der Dringlichkeitsverordnung zur Ergänzung der bestehenden Vorschriften der Dringlichkeitsverordnung 114/2009 (Art. XV) in die Regierungsagenda debattiert.
Das Ministerium für Regionalentwicklung und Tourismus versichert diesbezüglich, dass es zeitnah das technische und fachliche Zulassungsverfahren der Energiegutachter beschleunigen wird und dass bestimmte, für die Energiegutachter nützliche Rechenprogramme anerkannt und genehmigt werden. Weiterhin werden die Universitätszentren, welche Energieprüfer ausbilden sowie akademische Kurse für angehende Energieprüfer organisieren, ebenfalls Kurse für die Einführung in die Nutzung dieser Rechenprogramme anbieten. Des Weiteren wird der Nationalverein der Öffentlichen Notare eine Reihe von Vorschlägen für die Anwendung der Vorschriften machen, so dass etwaige Unzulänglichkeiten bei der Übertragung der Immobilien beseitigt werden.
Der Energieausweis wird dem potenziellen Käufer oder Mieter über die Gesamtenergieeffizienz der Wohnung Auskunft geben, vor allem ausdrücklich:
- unter Angabe des jährlichen Gesamtenergieverbrauchs in kWh/ m? Nutzfläche, d.h. des jährlichen spezifischen Wärmeverbrauchs für Heizung, Warmwasser und Beleuchtung;
- unter Angabe der Energieeffizienz der Wohnung durch deren Einstufung in eine Energieklasse (von Klasse A - hohe Energieeffizienz bis Klasse G - niedrige Effizienzklasse), abhängig vom spezifischen jährlichen Energieverbrauch.
Des Weiteren enthält der Energieausweis eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Wohnqualität in Bezug auf den Energieverbrauch. Die meisten älteren Gebäude in Rumänien fallen in die Energieklassen C und D, mit einem jährlichen Heizungs-, Warmwasser- und Beleuchtungsverbrauch von mehr als 200 kWh pro Quadratmeter pro Jahr. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Jahresziel des spezifischen Heizenergieverbrauchs durch die Dringlichkeitsverordnung Nr. 18/2009 auf unter 100 kWh pro Quadratmeter pro Jahr festgelegt wurde.
Der Energieausweis ist ab seiner Erstellung 10 Jahre gültig und wird von Energiegutachtern für Wohngebäude, die zugelassene natürliche Personen sind, ausgestellt. Eine Liste der zugelassenen Energiegutachter ist auf der Website des Ministeriums (www.mdrt.ro) unter der Rubrik Bauen / technisch-berufliche Zulassung zu finden.
Im Falle der Genehmigung der vorgeschlagenen Verordnung seitens der Regierung wird der Energieausweis für Wohngebäude bei Immobiliengeschäften ab März 2010 Pflicht sein.
Ein Beitrag von Eszter Szalkay, LL.M., Rechtsanwältin
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