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Rechtliches:

Freitag, 05. Feb. 2010

Änderungen der rumänischen Regelungen zur Mediation (Rechtliches)

 
Der Mediation kommt immer mehr Bedeutung zu. Durch das am 3. Dezember 2009 im Amtsblatt veröffentlichte Gesetz Nr. 370 zur Änderung des Mediationsgesetzes von 2006 wurden neue Bestimmungen über die Mediation und den Beruf des Mediators eingeführt.

Begriff

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur gütlichen Beilegung eines Rechtskonfliktes. Die Konfliktparteien wollen dadurch mit Unterstützung einer dritten unparteiischen Person (Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Die Mediation kann eine sinnvolle, weil zeit- und kostengünstige Alternative zur gerichtlichen Streitbeilegung darstellen.

Wichtige Regelungen

Die Mediation wird als Mittel zur Behebung außergerichtlicher, jedoch auch bereits anhängiger Rechtsstreitigkeiten in Zivil- und Handelssachen ermöglicht. Eine in einem anhängigen Zivilrechtsstreit getroffene Mediationsentscheidung stellt einen vollstreckbaren Titel dar.

Die Mediation bleibt dabei aber weiterhin dem Willen der Parteien überlassen. Die wichtigste Neuerung dürfte aber Art. 6 sein, wonach die Gerichte und Schiedsstellen zu aktiven Förderern der Mediation werden. "Konnten" diese Stellen die streitenden Parteien bislang nur auf die Mediation hinweisen, sieht das neue Gesetz nunmehr vor, dass sie die Parteien hierzu informieren und auf die Mediation hinwirken. Dies kann als Verpflichtung verstanden werden.

Beruf des Mediators

Was den Beruf des Mediators betrifft, erschwert das neue Gesetz die Zugangsbedingungen, die ein Bewerber erfüllen muss. Der alte Wortlaut des Gesetzes hatte vorgeschrieben, dass der Mediator entweder "ein Dienstalter von mindestens 3 Jahren" oder "einen vom Mediationsrat akkreditierten Masterstudiengang auf dem einschlägigen Gebiet" nachweisen musste. Die Neufassung des Gesetzes verpflichtet Bewerber nun, beide Bedingungen zu erfüllen.

Die Nachweise über die berufliche Fähigkeit der Mediatoren sind nach dem neuen Änderungsgesetz vom Mediationsrat, der auf dem Gebiet der Mediation zuständigen Kontrollbehörde, auszustellen.

Im neuen Gesetz wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass den Beruf eines Mediators nur Personen ausüben dürfen, die die Eigenschaft eines zugelassenen Mediators erworben haben. Die Ausübung dieses Berufs durch andere, nicht zugelassene Personen, ist eine Straftat.

Weitere Neuerungen

Die neuen Regelungen bringen auch Änderungen betreffend die Zusammensetzung des Mediationsrates mit. Dieser soll künftig 9 Vollmitglieder und 3 stellvertretende Mitglieder haben. Innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind Neuwahlen zum Mediationsrat abzuhalten. Jeder zugelassene Mediator kann sich dafür bewerben.

Weiterhin betreffen die neuen Regelungen den Mediationsvertrag. Für seine Wirksamkeit bedarf der Vertrag der Erwähnung der Art oder des Gegenstands des jeweiligen Rechtsstreits, einer Erklärung der streitenden Parteien, wonach sie durch den Mediator über die Mediation, ihre Auswirkungen und die anwendbaren Regeln informiert wurden, sowie einer Bestimmung über die Schweigepflicht des Mediators und ggf. die Entscheidung der Parteien in Bezug auf die Vertraulichkeit.

Für bestimmte Rechtsgebiete gibt es Sonderregelungen. Einen wichtigen Hinweis findet man in Artikel 73, der den Anwendungsbereich der Bestimmungen des Mediationsgesetzes auch auf die Mediation von Arbeitsrechtstreitigkeiten (soweit diese erfolgt) erstreckt.

Zusammenfassung

Nach der Mediationsrichtlinie 2008/52/EG kann die Mediation "durch auf die Bedürfnisse der Parteien zugeschnittene Verfahren eine kostengünstige und rasche außergerichtliche Streitbeilegung in Zivil- und Handelssachen bieten" und ist daher zu fördern.

Rumänien ist diesem Ziel einen Schritt näher gerückt. Dennoch fehlen noch Regeln, die dies untermauern, wie z. B. Sanktionen bei fehlender Durchführung einer Mediation, zur Abstimmung mit dem Erfordernis der vorgerichtlichen Schlichtung in Handelssachen, und bei grenzüberschreitenden Fällen.

Ein Beitrag von Daniel Niculescu

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