zoro.ro - logo
Rumänien Online Kurier
Aktuelles aus Wirtschaft, Politik und Kultur
 
 
Copyright Impressum Kontakt
 
   
Rechtliches:

Mittwoch, 30. Dez. 2009

Erneuerbare Energien in Rumänien - Rechtliche Rahmenbedingungen

 
Die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen ist für die EU von hoher Priorität. Daher hat sie alle Mitgliedstaaten verpflichtet, einen gemeinsamen Rahmen für die Förderung "erneuerbarer Energie" zu schaffen. Rumänien, das nachweislich ausgezeichnete natürliche Voraussetzungen für Investitionen in diesem Bereich aufweist, kommt diesem Ziel derzeit nur unzureichend nach.

Hintergrund:
Die Richtlinie 2009/28/EG legt für jeden Mitgliedsstaat nationale Ziele für den Gesamtanteil erneuerbarer Energie am Bruttoendenergieverbrauch fest. Jeder Mitgliedstaat muss diese im Rahmen eines nationalen Aktionsplans bis 2020 erreichen.

Bereits 2007 hat sich Rumänien diesbezüglich mit einer langfristigen Energiestrategie ehrgeizige Ziele gesetzt. Hiernach soll der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen 2010 33%, 2015 35% und 2020 38% des Bruttoendenergieverbrauchs erreichen - und damit bereits 2010 mehr als die Rumänien für 2020 per Richtlinie vorgegebenen 24%.

Förderungssystem für erneuerbare Energie:
Zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen hat das Gesetz Nr. 220/2008 eine Abnahmeverpflichtung eingeführt. Diese wird derzeit mit dem Handel sog. Grüner Zertifikate (certificate verzi) kombiniert.

Energieversorger sind zur Abnahme einer Mindestmenge von Strom aus erneuerbaren Energiequellen verpflichtet. Für 2009 beträgt der Pflichtanteil der Grünen Energie an der gelieferten Gesamtenergiemenge 6,28%. Der Nachweis der Beachtung dieses Anteils erfolgt durch die grünen Zertifikate. Hersteller erneuerbarer Energien erhalten pro 1 MWh in das Landesverbundnetz eingespeisten Stroms aus erneuerbaren Quellen ein grünes Zertifikat. Dieses kann zu Preisen von zwischen 27,- und 55,- Euro gehandelt werden.

Das Gesetz ist aber nur ein allgemeiner Rahmen; der eine Reihe wichtiger Punkte ungeregelt lässt. Innerhalb von 90 Tagen ab seiner Verabschiedung hätten mehrere Durchführungsvorschriften hierzu erlassen werden müssen. Es handelt sich dabei insbesondere um konkrete (Unterstützungs-) Maßnahmen des Staates und um die entscheidende Frage, wie die Kosten für den erforderlichen Ausbau der Stromnetze aufgeteilt werden. Da die Frage nach staatlichen Beihilfen im Raum steht, denen die Europäische Kommission zustimmen muss, wird die Veröffentlichung dieser Vorschriften noch länger auf sich warten lassen. Bis dahin ist das Gesetz 220/2008 nur teilweise anwendbar.

Bürokratische Voraussetzungen:
Für die Errichtung einer Anlage zur Erzeugung grüner Energie sind eine Vielzahl von Bedingungen zu erfüllen, Dokumente und Genehmigungen einzuholen, deren ausführliche Aufstellung den Rahmen dieses Beitrages sprengen würde. Zu nennen sind unter anderem
  • Urbanismuszertifikat und Baugenehmigung
  • Umweltgenehmigung
  • bei dem Netzwerkbetreiber einzuholende Genehmigungen für die Lage der Anlage (aviz de amplasament) und für deren Anschluss an das Netzwerk (aviz tehnic de racordare)
  • von der Energieregulierungsbehörde ANRE zu erteilende Genehmigungen, vor allem Gründungsgenehmigung (autorizaţie de înfiinţare), Herstellungslizenz (licenţă de producere) und Qualifizierung für die vorrangige Stromherstellung (calificarea pentru producţia prioritară de energie electrică)
Die Gründungsgenehmigung stellt die wesentliche Voraussetzung für die Errichtung neuer sowie für die Erneuerung bestehender Anlagen dar. Ihre Dauer wird von der ANRE festgesetzt. Die Vermarktung des Stroms erfolgt aufgrund der Herstellungslizenz, deren maximale Dauer 25 Jahre beträgt.

Die Genehmigungen können von rumänischen und ausländischen juristischen Personen beantragt werden. Ausländische juristische Person sind allerdings verpflichtet, während der Gültigkeitsdauer Genehmigungen einen Nebensitz in Rumänien zu betreiben.

Fazit und Aussicht:
Rumänien ist grundsätzlich ein für Investitionen in erneuerbare Energien äußerst attraktives Gebiet. Die derzeitige Regelungslücke hinsichtlich wesentlicher Punkte ruft allerdings trotz des positiven allgemeinen Rechtsrahmens noch eine Rechtsunsicherheit hervor, die Investoren und Finanzdienstleister momentan noch abschreckt. Auch sind noch bürokratische Hürden zu nehmen. Mittel- und langfristig sind die Aussichten in diesem Bereich jedoch sehr gut.

Ein Beitrag von Carmen Caştaliu, Avocat (Rechtsanwältin)

Kontakt und weitere Informationen:

STALFORT Legal. Tax. Audit.
Bukarest - Sibiu - Bistrita - Berlin

Büro Bukarest:
Tel.: +40 - 21 - 314 46 57
Fax: +40 - 21 - 315 78 36
E-Mail: bukarest@stalfort.ro
Web: www.stalfort.ro
Artikel versenden Druckversion
Nachgefragt:
Nachgefragt zu: Krankenhäuser unter Kommunalobhut
Nachgefragt zu: Finanzpolizei und deren Gepflogenheiten
Nachgefragt zu: Sparmaßnahmen
Nachgefragt zu: Staatsbedienstete mit leeren Konten
mehr aus der Rubrik
Wirtschaft:
Steuersätze bleiben
Bukarester Altstadt: Hohe Mietpreise
Wasserkraftwerk an der Donau
Statistikamt rechnet mit Jobeinbrüchen
mehr aus der Rubrik
Auto und Verkehr:
Über Autobahnen und Straßen in Westrumänien
Automarkt mit weiterem Einbruch
Ministerwort: 2011 - Autobahn an die Küste
Nach Abzocke-Skandal: Mehr Geld aus Straßenmaut
mehr aus der Rubrik
Rechtliches:
Insolvenzverfahren werden künftig erschwert und zugleich beschleunigt
Anpassung des Wettbewerbsgesetzes an die Verordnung (EG) 1/2003
Rechtsfolgen der Inaktivität von Steuerpflichtigen
Geänderte Vorschriften bezüglich des Sitzes einer Gesellschaft
mehr aus der Rubrik