|
|
Nachrichten:
|
Donnerstag, 12. Mär. 2015
|
Juristenmeinung zum Mindestlohngesetz (MiLoG)
|
|
|
Das Mindestlohngesetz und seine Auswirkungen auch auf Firmen aus Rumänien mit Kontakten zu Deutschland geht derzeit durch die Medien. Auf Anfrage der Banater Zeitung heißt es in einem Schreiben der Bukarester Anwaltskanzlei Stalfort:
"Das MiLoG verfolgt mit Bezug auf deutsche Arbeitnehmer einen legitimen Zweck. Dass es auch für ausländische Arbeitnehmer gilt, die in Deutschland eingesetzt werden, ist insoweit verständlich, als diese Maßnahme bezweckt, die Umgehung des Mindestlohns durch gezielten Einsatz von Personal aus dem Ausland zu verhindern. Aus der Sicht ausländischer Dienstleister, die in Deutschland Arbeitnehmer einsetzen, stellt das MiLoG allerdings eine harte Belastung dar. Abgesehen von der weitgehend kritisierten Bürokratie, die das Gesetz auslöst, zwingt es diese Dienstleister dazu, erheblich höhere Gehälter als im Heimatstaat zu bezahlen ? und dies wohl ungeachtet der Dauer des Einsatzes in Deutschland. Früher oder später wird sich die Frage stellen, inwieweit das MiLoG in dieser Fassung die Dienstleistungsfreiheit beeinträchtigt".
(Einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema lesen Sie in der Banater Zeitung, über die Internetseite adz.ro zu erreichen.)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|